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Urteil im Prozess gegen Klaus Ròzsa: Teilfreispruch nach einem absurden Prozesstag

© Photoscene

Es war von Beginn an grotesk: Zur Hauptverhandlung im Prozess gegen den Foto-Journalisten Klaus Ròzsa waren heute Morgen ein paar Medienvertreter, GewerkschafterInnen und Freunde des Angeklagten erschienen. Doch sie mussten – trotz Hundewetter – zunächst einmal draussen bleiben. Die Richterin C. Bühler war so überrascht, dass der (als öffentlich angekündigte) Prozess etwa zehn Interessierte angelockt hatte, dass sie die Polizei anforderte, die jeden einzelnen Besucher und jede einzelne Besucherin «filzte» (Zitat), bevor sie durch die mit Metalldetektoren ausgerüsteten Schleusen ins Innere des Bezirksgerichts Zürich treten durften. Da sich ausser Mobiltelefonen und einer Filmkamera keine gefährlichen Waffen finden liessen, konnte der Prozess schliesslich mit einer Verspätung von gut dreiviertel Stunden beginnen. Vier Polizeibeamte blieben während der ganzen Verhandlung anwesend und beobachteten (oder bewachten) das anwesende Publikum.
 
Der siegessicher auftretende Staatsanwalt liess es sich nicht nehmen, in seinem kurzen Plädoyer einige beleidigende persönliche Seitenhiebe auf den Angeklagten zu platzieren. Dennoch beantragte sogar er eine Reduktion des ursprünglich eingeklagten Strafmasses. Die Verteidigerin Regula Bähler rekonstruierte, wie unwahrscheinlich die sechs Anklagepunkte im Licht des vorliegenden Bildmaterials im Einzelnen aussehen und verlangte Freispruch. Klaus Ròzsa, der sich im Laufe der vergangenen rund vierzig Jahre fast zwangsläufig auf die Dokumentation polizeilicher Übergriffe an Demonstrationen spezialisiert hat, betonte in einer persönlichen Stellungnahme seinerseits, dass die zahlreichen, letztinstanzlich fast immer zu seinen Gunsten entschiedenen Prozesse, ihn – und mit ihm auch andere Medienschaffende, die über Polizeieinsätze berichten – an der Ausübung seines Berufes hinderten und faktisch eine Bedrohung für die vielgepriesene Medienfreiheit in der Schweiz darstellten.
 
Nach gut zweistündiger Beratung – und einer erneuten polizeilichen Durchsuchung und Bewachung der ProzessbesucherInnen – verkündete das Gericht folgendes Urteil:
Es liess sich nicht beweisen, dass Klaus Ròzsa den Sichtkontakt zwischen einem hinter ihm stehenden Polizisten und seinen Kollegen behinderte, während er diese fotografierte. Ebenso können seine Hilferufe, während er von den Polizisten festgehalten, zu Boden gedrückt und mit Handschellen gefesselt wurde, nicht nachweislich als «Aufforderung zur Gewalt» interpretiert werden – zumal ihm niemand zu Hilfe eilte. In diesen beiden Punkten wird der Pressefotograf vom Vorwurf der «Gewalt und Drohung gegen Beamte» sowie der «Behinderung einer Amtshandlung» freigesprochen.
 
Dass sich aber Klaus Ròzsa vom Schauplatz wegbewegt habe, sei als Versuch zu werten, sich der Festnahme zu entziehen, urteilte das Gericht. Und dass er die Verhaftung schliesslich durch Fallenlassen verkompliziert habe, sei «möglich» und mache ihn der «Widersetzung einer Amtshandlung» schuldig. Ebenso ernst nahm die Richterin die «lebensnahen» Schilderungen der Polizisten, dass Klaus Ròzsa auf ein uniformiertes Bein gespuckt und derart mit den Füssen gestrampelt habe, dass er dabei einen Polizisten ins Bein gekickt haben könnte. Beide Punkte werden von der Einzelrichterin als «Gewalt und Drohung gegen Beamte» klassifiziert.


Angesichts der langen Verfahrensdauer und der persönlichen Folgen für den Angeklagten, der seit dem Vorfall aufgrund einer posttraumatischen Störung in Behandlung ist, reduzierte die Richterin das Strafmass auf eine Busse von 50 Tagessätzen zu 30 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Gleichzeitig wurde Klaus Ròzsa eine Prozessentschädigung von Fr. 1'500.- zugesprochen, bei teilweise Auferlegung der Gerichtsgebühren. Die Privatklagen der zwei Polizisten wurden abgewiesen.
 
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Klaus Ròzsa bezeichnete es als faktisches Berufsverbot während der Bewährungszeit und hofft, dass er keinen Polizisten mehr begegnet, die sich durch seine Anwesenheit bedroht fühlen.

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