Artikel

Ein klarer Sieg für die Toleranz

Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

(SGB) Mit der sehr deutlichen Annahme der Strafnorm gegen die Homophobie haben die Schweizer StimmbürgerInnen ein klares Signal für Toleranz und Respekt gesetzt. In seiner Unzweideutigkeit bezeugt dieses Resultat den klaren Willen, auf die sexuelle Orientierung gestützte Diskriminierungen zu verhindern, welcher Art auch immer sie sein mögen. Es ist dies ein wichtiger Schritt zur tatsächlichen Rechtsgleichheit, auf den noch andere folgen müssen, insbesondere in der Arbeitswelt.

Diskriminierung findet dort statt, wo die Leute ihre Zeit verbringen, und deshalb allzu oft auch am Arbeitsplatz. LGBTI-Personen sind davon besonders betroffen: Hänseleien, obszöne Bemerkungen und soziale Ausgrenzungen sind im Beruf an der Tagesordnung. Doch bisweilen geht Diskriminierung auch darüber hinaus und gipfelt gar in Kündigungen oder der Verweigerung einer Anstellung. Hier kann der nun erweiterte Strafnorm-Artikel unter Umständen ansetzen und für die Betroffenen endlich eine rechtliche Handhabe schaffen, um sich gegen solche missbräuchliche Praktiken zu wehren.

Doch darüber hinaus ist klar, dass der nun erweiterte Strafnorm-Artikel kein breites rechtliches Instrumentarium liefert, um gegen alltägliche Diskriminierung aufgrund von Homo-, Trans- und Interphobie in der Arbeitswelt vorzugehen. Auch ist ein solches Instrumentarium allein dafür nicht zielführend, sondern es braucht vielmehr konsequente Sensibilisierungsarbeit und hartnäckige Interessensvertretung, wie sie die Gewerkschaften seit Jahren auch für LGBTI-Arbeitnehmende leisten. Dabei gilt es nun, ganz konkrete Forderungen endlich flächendeckend durchzusetzen: Beispielsweise sind Mitarbeitende in eingetragenen Partnerschaften heterosexuellen Ehepaaren in sämtlichen GAV-Ansprüchen gleichzustellen, was analog für Konkubinatspaare gilt (Beispiele: Abwesenheiten aus familiären Gründen, Lohnnachzahlungen im Todesfall, Pensionskassenansprüche).

Transpersonen – welche bei der nun ausgeweiteten Strafnorm zu ihrer und unserer grossen Enttäuschung aussen vor gelassen wurden – sind heute besonders stark von Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen und benötigen daher besonderen Schutz. Vonnöten sind insbesondere ein verstärkter Kündigungsschutz nach einem Coming-Out sowie Freistellungen für eine Transition.

Informiert bleiben

Persönlich, rasch und direkt

Sie wollen wissen, wofür wir uns engagieren? Abonnieren Sie unseren Newsletter! Bei persönlichen Anliegen helfen Ihnen unsere RegionalsekretärInnen gerne weiter.

syndicom in deiner Nähe

In den Regionalsekretariaten findest du kompetente Beratung & Unterstützung

Newsletter abonnieren