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Das Recht der Arbeitnehmenden auf ihr geistiges Eigentum muss gewahrt werden

Resolution des Sektors ICT von syndicom

 

English version


Ein unschöner Trend macht auch im ICT-Bereich Schule. Immer mehr Arbeitgeber regeln mit dem Abschluss der Arbeitsverträge die Rechte um das geistige Eigentum (Intellectual Property) zu Ungunsten der Arbeitnehmenden. Die Arbeitnehmenden müssen dem Arbeitgeber die IP-Rechte an ihren Erfindungen und Computerprogrammen abtreten. Dies meist weitreichender, als es das Gesetz vorsieht. Denn in der Schweiz gehören nur die IP-Rechte an Erfindungen und Computerprogrammen, die während dem Arbeitsverhältnis in Erfüllung der vertraglichen Pflichten entwickelt werden, von Gesetzes wegen dem Arbeitgeber. Ebenfalls gesetzlich geregelt sind die Gelegenheitserfindungen. Der Arbeitgeber kann mit dem schriftlichen Arbeitsvertrag ein Vorrecht sichern auf das, was nicht in Erfüllung der vertraglichen Pflichten aber bei der Ausübung der dienstlichen Tätigkeit geschaffen wird. Das Gesetz regelt aber nicht die IP-Rechte an Erfindungen und Computerprogrammen, die vor dem Arbeitsverhältnis oder während dem Arbeitsverhältnis ausserhalb der vertraglichen Pflichten bzw. in der Freizeit geschaffen werden. Genau in diesem Bereich verpflichten die Unternehmen die Arbeitnehmenden vermehrt dazu, ihre IP-Rechte an sie abzutreten.

In der IT-Branche ist dieses Phänomen besonders weit verbreitet und bringt auch besonders viele negative Konsequenzen mit sich. Wer aus Leidenschaft gerne programmiert und in der Freizeit an neuen sinnvollen Apps herumtüftelt, muss damit rechnen, dass ihr/ihm die IP-Rechte daran vom Arbeitgeber entzogen werden.

Die Urheberrechte an eigenen Computerprogrammen dem Arbeitgeber in diesem Umfang abtreten zu müssen, widerspricht der Free-Software-Kultur, die in der IT-Branche vorherrscht. Oft werden Quellcodes von Programmierer*innen online öffentlich zur Verfügung gestellt, um so Innovationen zu fördern und so letztlich der Gesellschaft zu dienen. Ein Grossteil des Internets würde nicht existieren, hätten nicht etliche Programmierer*innen ihr Wissen und ihre Arbeit veröffentlicht. Diese Freiheit besteht nicht mehr, wenn die Urheberrechte dem Arbeitgeber abgetreten werden müssen.

Ähnlich verhält es sich bei Patenten. Beispielsweise sind Algorithmen patentrechtlich geschützte Erfindungen. Patente können aber der Innovation im Weg stehen. Eigentlich wären Patente ein geeignetes Instrument, das eine Balance zwischen privatem Nutzen und Nutzen der Allgemeinheit herstellt. Patente können einerseits Erfinder*innen belohnen und auf der anderen Seite Innovation fördern, indem im Gegenzug zum Schutz detaillierte Informationen zur gemachten Erfindung offengelegt werden müssen. Ein System, das eigentlich der Wissensverteilung dienen sollte, hat leider den tatsächlichen Mechanismus verschoben und dient nunmehr insbesondere dem privaten Nutzen einiger weniger.

  • Wenn Erfindungen und Computerprogramme vor dem Arbeitsverhältnis oder bei laufendem Arbeitsverhältnis in der Freizeit entwickelt wurden, müssen die Rechte am geistigen Eigentum bei den Erfinder*innen und Programmierer*innen liegen. 
     
  • Die Programmierer*innen sollen frei entscheiden können, wem sie Quellcodes zu welchen Konditionen zur Verfügung stellen wollen. Dies dient auch der Innovationsförderung und letztlich der Allgemeinheit.
     
  • Die Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmenden und Unternehmen müssen zudem klar und verständlich sein. Unklare Regelungen sind zugunsten der Arbeitnehmenden auszulegen. Insbesondere darf damit nicht das wirtschaftliche Fortkommen der Arbeitnehmenden verunmöglicht werden.
     
  • Innovationen werden kollektiv produziert, Vorteile sollten kollektiv geteilt werden.

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