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WAK-N will Sonntagsarbeitsverbot für Start-ups kippen

Bundesrat muss die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates in die Schranken weisen.

Wie die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) heute mitteilt, überweist sie die sogenannte Start-up-Vorlage unverändert an die Räte (s. Medienmitteilung WAK-N). Sie will das Sonntagsarbeitsverbot und die Arbeitszeiterfassungspflicht für Angestellte, die an Start-ups beteiligt sind, aufheben. Die Gewerkschaft syndicom, welche die Interessen der Angestellten der von dieser Vorlage besonders betroffenen IT- und Tech-Branche vertritt, lehnt die Ausklammerung dieser Arbeitnehmendengruppe aus dem Schutzbereich des Arbeitsgesetzes entschieden ab. 

Käme diese Vorlage so durch die Räte, würde der Arbeitnehmerschutz für tausende Angestellte aufgeweicht. Sie alle müssten beispielsweise damit rechnen, an Sonntagen arbeiten zu müssen, egal in welcher Branche sie tätig sind. Bereits in der Vernehmlassung hat sich gezeigt, wie umstritten dieser Vorstoss ist. Die Gewerkschaften hatten ihre Bedenken klar geäussert. 

Dass die bürgerliche Mehrheit in der WAK-N die Vorbehalte nun gänzlich ignoriert, zeigt, dass sie partikulare wirtschaftliche Interessen absolut über die Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmenden stellt. Daniel Hügli, Leiter Sektor ICT von syndicom, ordnet ein: «Es ist stossend, dass die WAK-N auf die vorgetragenen Vorbehalte nicht eingeht. Die Gewerkschaft syndicom lehnt diese Schwächung des Arbeitsgesetzes und des Arbeitnehmerinnenschutzes vollumfänglich ab.» 

syndicom erwartet vom Bundesrat, dass er korrigierend einwirkt. Der Bundesrat muss den Vorstoss der WAK-N in die Schranken weisen und darf nicht Hand bieten für eine derartige Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes.

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