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Medienförderung: syndicom begrüsst das Vorgehen des Bundesrates, sieht aber Verbesserungsbedarf bei der Ausgestaltung

syndicom zeigt sich erfreut, dass der Bundesrat entschieden hat, bei der Medienförderung rasch umsetzbare Massnahmen vorzuschlagen. Dabei bewertet syndicom einige Punkte positiv; bei der konkreten Ausgestaltung gilt es aber, Kriterien nachzubessern, die für die Medienschaffenden von grosser Bedeutung sind. Insbesondere sollen jegliche Förder- und Subventionsgelder nur Anbietern offen stehen, die sich zu guten Rahmenbedingungen für die Medienschaffenden bekennen:Gute Arbeitsbedingungen, ein dazugehörender Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und redaktionelle Unabhängigkeit sind Voraussetzungen dafür.

Positiv bewertet syndicom, dass der Bundesrat für die Unterstützung von Online-Angeboten neu 50 Millionen Franken aufwenden will. Die für die Medien- und Meinungsvielfalt zunehmend wichtige Onlineberichterstattung zu fördern, ist sinnvoll. Dass ausschliesslich Bezahlangebote gefördert werden können, sollte jedoch überdacht werden.

Bei der Erhöhung der indirekten Presseförderung gibt es ebenfalls Verbesserungsbedarf. Grundsätzlich ist die Erhöhung der Posttaxenverbilligung auf 50 Millionen Franken zu begrüssen. Dass aber die Auflagenbeschränkung aufgehoben werden soll, ist abzulehnen. Damit würde die Medienkonzentration bei den Zeitungen noch beschleunigt und die Medienvielfalt weiter reduziert.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die direkte Presseförderung der Printmedien nur mit einer Verfassungsänderung möglich ist. syndicom plädiert dafür, dass die Diskussion schnell angestossen und die Online-Medien mitgedacht werden.

Die Medienunternehmen sind nun aufgefordert, in die publizistische Qualität zu investieren und den Stellenabbau auf den Redaktionen zu stoppen. Das gilt gerade für die vier Unternehmen, die den schweizerischen Markt heute kontrollieren. syndicom erwartet, dass in der Deutschschweiz und im Tessin endlich wieder ein Gesamtarbeitsvertrag die Löhne und Honorare der Medienschaffenden absichert. Ein Bekenntnis der Verleger zur Sozialpartnerschaft ist überfällig.

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