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Kein Abbau bei den Zuschlägen für Nachtarbeit in Zeitungsdruckereien!

© Dominik Dietrich

Eine Delegation von rund 60 NachtarbeiterInnen aus der Druckindustrie und von syndicom überbrachte dem Unternehmerverband der grafischen Industrie Viscom heute eine Resolution mit der Forderung «Kein Abbau der Nachtzuschläge in Zeitungsdruckereien».

 

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Schicht- und insbesondere regelmässige Nachtarbeit belastet nicht nur die Gesundheit der Betroffenen, sondern sie schränkt zusätzlich auch die Teilnahme am Sozialleben stark ein. Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die grafische Industrie garantiert für die Beschäftigten in den Zeitungsdruckereien bis Ende 2011 – neben dem gesetzlich garan­tierten Zeitzuschlag von 10 Prozent – den Zuschlag von 90 Prozent in Geld für jede Nachtarbeitsstunde.

 

Das Wegfallen der Garantie für den 90-Prozent-Zuschlag und die nächstes Jahr bevorstehenden Verhandlungen für einen neuen GAV der grafischen Industrie nahm syndicom zum Anlass, in den vergange­nen Wochen in den Zeitungsdruckereien eine Unterschriftensammlung und eine Kampagne zur Verteidigung dieses Zuschlags für Nachtarbeit durchzuführen.

 

660 von Nachtarbeit Betroffene gaben mit ihrer Unterschrift unter die Petition «Wir arbeiten nachts, damit die Arbeitgeber gut schlafen können!» klar zum Aus­druck, dass die aktuellen Zuschläge für ihre Arbeit zu Unzeiten nicht angetastet werden dürfen!

 

syndicom macht die Zeitungsdruckunternehmer darauf aufmerksam, dass sie kaum von ausländischen Druckern konkurrenziert werden. Deshalb fordert syndicom vom Unternehmerverband Viscom wie von seinen Mitgliedsfirmen, auch 2012 und in Zukunft den Nachtzuschlag von 90 Prozent für die Beschäftigten in Zeitungsdruckereien zu bezahlen.

 

Gegenüber dem Unternehmerverband Viscom und seinen Mitgliedsfirmen bringt syndicom im Weiteren klar zum Ausdruck, dass sie endlich Abstand davon nehmen sollten, immer wieder eine Senkung der Nachtzuschläge zu fordern. Vielmehr sollten sie Hand dazu bieten, dass Schichtreglemente für die Nachtarbeit erheblich mehr als bisher den Bedürfnissen der Betroffenen nach einem besseren Gesundheitsschutz und einer verbesserten Teilnahme am sozialen Leben Rechnung tragen. Die Mitsprache der Betroffenen muss wie im GAV festgeschrieben garantiert werden.

 

* Yan Giroud

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