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Zustellbranche: Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Nach 18 Monaten Verhandlungen liegt ein Resultat vor: Die Zustellbranche erhält endlich einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Vom neuen GAV profitieren etwa 40'000 Menschen in der Schweiz. Es ist somit der grösste Gesamtarbeitsvertrag, der je von syndicom ausgehandelt wurde. syndicom und die Arbeitgeberverbände haben rund eineinhalb Jahre um den Vertrag gerungen. Als nächstes steht die Erklärung zur Allgemeinverbindlichkeit an. Der entsprechende Antrag soll noch dieses Jahr beim SECO eingereicht werden.

Die Arbeitsbedingungen in der Zustellung und Sortierung sind prekär geworden seit der Liberalisierung des Postmarktes. Es herrscht ein Preiskampf, bei dem sich Unternehmen und deren Subunternehmen bei den Preisen gegenseitig unterbieten. Die Folge davon ist ein genereller Lohndruck und ein immer tiefes Lohnniveau. Dazu kommen überlange Arbeitstage und eng getaktete, teilweise von Algorithmen berechnete Zustellrouten. Damit ist nun Schluss: Trotz oft zähen Verhandlungen ist syndicom hartnäckig geblieben und froh, einen Gesamtarbeitsvertrag präsentieren zu können, der allen Angestellten in der Zustell- und Sortierbranche zugutekommt. «Wir ziehen damit einen Boden in einen bislang in vielen Teilen unregulierten Markt.» David Roth, Zentralsekretär von syndicom.

Matteo Antonini, Präsident bei syndicom, zeigt sich erfreut über den Verhandlungsabschluss: «In einer bisher nicht regulierten Branche ist es uns gelungen, einen Mindeststandard zu setzen, der von den Arbeitgebenden nach der in Kraft treten der Allgemeinverbindlichkeit eingehalten werden muss. Mit der im GAV festgehaltenen Einsetzung von paritätischen Kontrollen haben wir die Möglichkeit, dass die Einhaltung der GAV-Regelungen kontrolliert werden.»

Nach dem Verhandlungsabschluss folgt nun der Ratifizierungsprozess und die Eingabe beim SECO zur Allgemeinverbindlichkeit. Das Ziel ist, dass spätestens in der zweiten Jahreshälfte 2024 der neue GAV Zustellung allgemeinverbindlich erklärt ist und per Datum der Allgemeinverbindlicherklärung in Kraft tritt.

Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung:
David Roth, Zentralsekretär Sektor Logistik 
078 712 94 13, david.roth@syndicom.ch
 

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