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Volksinitiative beschlossen - SGB fordert längst fällige Erhöhung der AHV-Renten

In der Schweiz erzielen viele Menschen im Alter nur ein ungenügendes Renteneinkommen. Ausserdem hinkt die Rentenentwicklung immer mehr der Lohnentwicklung hinterher. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) will dieses Problem an der Wurzel angehen. Die Delegiertenversammlung des SGB hat deshalb einstimmig beschlossen, im Frühjahr 2013 die Volksinitiative AHVplus zu lancieren. AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner sollen künftig von einem monatlichen Zuschlag in der Höhe von 10 Prozent profitieren.

Die Bundesverfassung verlangt, dass die Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen die „Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ gewährleisten müssen. Heute wird dieses Ziel bei vielen Menschen nicht erreicht. Dies betrifft nicht nur Menschen, die nach der Pensionierung einzig auf eine AHV-Rente zählen können. Auch viele mit Renten aus erster und zweiter Säule erreichen die von der Verfassung vorgesehene Quote nicht. Dieses Phänomen könnte sich angesichts des Drucks auf die zweite Säule noch verschärfen. Die Renten der AHV müssen deshalb erhöht werden.

 

Der SGB schlägt in seiner Initiative vor, die AHV-Renten linear um 10 Prozent anzuheben. Das entspricht einem spürbaren Zustupf von monatlich 116 bis 232 Franken. Viele Arbeitnehmende sehen sich heute mit steigenden Beiträgen für die Pensionskasse konfrontiert, nur um die Leistungen halten zu können. Bei einer vollen Ehepaarrente würde der Zuschlag 348 Franken betragen. Ein Blick auf die heutige Rentenverteilung zeigt, dass Frauen – insbesondere Alleinerziehende – stark von der Erhöhung profitieren würden.

 

AHVplus ist mit Kosten von 3,6 Milliarden Franken verbunden. Die Initiative macht zur Finanzierung keine Vorschriften. Als Finanzierungsquelle in Betracht kommen etwa die Erträge aus einer nationalen Erbschaftssteuer, wie sie eine vom SGB unterstützte Initiative fordert. Mit der geforderten Besteuerung von Erbschaften ab 2 Millionen Franken würden der AHV jährliche Mehreinnahmen von 2 Milliarden Franken zufliessen.

 

Der SGB wird nun den genauen Wortlaut der Initiative formulieren und bei der Bundeskanzlei die Vorprüfung einleiten. Die Unterschriftensammlung soll im Frühjahr beginnen und die Initiative im Sommer eingereicht werden.

 

Thema der Delegiertenversammlung war neben AHVplus auch der Schutz der Schweizer Löhne durch die Flankierenden Massnahmen. Der SGB fordert das Parlament auf, die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, dass sie die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen auch gegenüber Subunternehmen durchsetzen. Dazu muss das Parlament in der kommenden Wintersession eine echte Solidarhaftung einführen.

Weiter sprachen sich die Delegierten in einer Resolution gegen längere Öffnungszeiten von Tank-stellenshops aus. Sie machten deutlich, dass sie bereitstehen, diese Ausweitung der nacht- und Sonntagsarbeit sowie andere Deregulierungsschritte bei den Ladenöffnungszeiten nötigenfalls mit einem Referendum zu bekämpfen. Ausserdem riefen sie die Nationalbank auf, vehementer gegen den starken Franken vorzugehen. Von Bund und Kantonen fordern die SGB-Delegierten, dass sie auf Sparprogramme verzichten und stattdessen überflüssige Steuersenkungen für Vermögende, hohe Einkommen oder Unternehmensgewinne rückgängig gemacht werden. Zudem beschlossen die Delegierten das Referendum gegen das Asylgesetz zu unterstützen.

 

Ein Factsheet zu AHVplus sowie zur Delegiertenversammlung finden sich auf der Website www.sgb.ch

SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND

Download: Medienmitteilung als PDF-Datei

 

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