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syndicom fordert von Aktionären, Unternehmensleitung und Verwaltungsrat Verzicht auf Millionenausschüttungen

Mit der heutigen Information an das Personal kündigt das finanzstärkste Medienunternehmen der Schweiz Kurzarbeit an. Die Angestellten von Tamedia und von anderen Medienhäusern leisten seit Wochen enorm viel Arbeit, um die Leserschaft und Öffentlichkeit während der Corona-Pandemie mit verlässlicher Information und hochwertigem Journalismus zu versorgen. Ausgerechnet jetzt verlangt das Unternehmen von ihnen ein weiteres grosses Opfer, indem ihnen über Kurzarbeit der Lohn reduziert wird.

In der aktuellen Zeit braucht es aber nicht weniger, sondern mehr verlässlichen, qualitativ hochstehenden Journalismus. Wenn TX Group nun Kurzarbeit anmeldet, reduziert das grösste Schweizer Medienunternehmen auch den publizistischen Output. Die Arbeitslosenkasse, welche die Kurzarbeit überwacht, wird auch dafür sorgen müssen, dass die Angestellten tatsächlich weniger zu arbeiten haben.  

Kündigungsmoratorium gefordert 
TX Group muss nun garantieren, dass kein Stellenabbau und keine Entlassung vorgenommen wird. Für syndicom ist klar, dass in dieser Situation auch die Aktionäre, die Unternehmensleitung und der Verwaltungsrat ihren Anteil zu leisten haben. An der kommenden Aktionärsversammlung muss auf die beantragte Dividendensumme von 37 Millionen Franken, die Vergütungen der Unternehmensleitung im Umfang von mehr als 8 Millionen Franken und auf die Entgelte des Verwaltungsrats von gut 2 Millionen Franken verzichtet werden. Alles andere wäre ein Hohn gegenüber dem Personal und gegenüber den Sozialversicherungen. 

Kurzarbeit und überhöhte Dividenden sind nicht vereinbar
In Zukunft muss das Personal und seine Vertretung vor solch weitreichenden Massnahmen einbezogen, angehört und viel transparenter informiert werden. Das Instrument der Kurzarbeit und die vom Bundestrat beschlossene Lockerung der Anspruchs-voraussetzungen sind von grosser Bedeutung, um die Arbeitsplätze und die Löhne zu sichern. Es ist jedoch nicht da, um überhöhte Boni, Vergütungen und Dividenden zu ermöglichen.  

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