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Sozialpartner einigen sich auf eine generelle Lohnerhöhung im Buchhandel

Zum ersten Mal seit 2011 einigen sich die Sozialpartner syndicom und SBVV auf eine generelle Lohnerhöhung. Sie beträgt 1%. Die Mindestlöhne werden um 1.6 bis 2% erhöht.

Ab dem 1.1.2023 gelten in der Branche Buch- und Medienhandel in der Deutschschweiz folgende Löhne: 

1. Mindestgehälter  

Mindestgehalt für buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmende:

  • im 1. Jahr nach der Berufslehre:  
    Fr. 4'200.– im Monat oder Fr. 54’600.– im Jahr 
  • im 4. Jahr nach der Berufslehre:  
    Fr. 4'370.– im Monat oder Fr. 56'810.– im Jahr  

Mindestgehalt für nicht buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmende

  • 1.-3. Praxisjahr:  Fr. 3'900.– im Monat oder Fr. 50'700.– im Jahr
  • Ab dem 4. Anstellungsjahr haben nicht buchhändlerisch ausgebildete Mitarbeitende
    Anspruch auf das Mindestgehalt für buchhändlerisch ausgebildete Arbeitnehmende
    (1. Jahr der Berufstätigkeit nach der Lehre)

Dieses positive Ergebnis kommt in einem schwierigen Umfeld zustande. Die Buchpreise und –margen sind 2022 tendenziell gesunken, trotz Inflation in anderen Bereichen der Wirtschaft.
 

Lohnbeiblatt GAV-Buchhandel 2023

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