Artikel

SGB verklagt die Schweiz in Genf

Wer in der Schweiz gegenüber Arbeitgebern die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vertritt, riskiert in vielen Betrieben Repressalien. Immer wieder werden auch Kündigungen gegen Personal­vertreterinnen und -vertreter ausgesprochen, die mit deren Engagement in einer Personalkommission oder als gewerkschaftliche Vertrauensleute in Zusammenhang stehen. Darüber haben die Gewerkschaften des SGB ein «Schwarzbuch» erarbeitet – und sie klagen vor der Internationalen Arbeitsorganisation gegen die Schweiz.

Wer Angst vor Repressalien oder der Kündigung hat, kann nicht auf Augenhöhe mit den Vorgesetzten über Arbeitsbedingungen verhandeln. Das aber wäre die Aufgabe der Mitglieder von Personalkommissionen und von GewerkschaftsvertreterInnen in den Betrieben. In der Schweiz entbehren solche Ängste aber nicht der Grundlage, denn in den letzten Jahren kam es immer wieder zu Entlassungen von engagierten Mitarbeitenden. Damit wird die Vereinigungsfreiheit zur grauen Theorie – eigentlich wäre sie ein verfassungsrechtlich verankertes Menschenrecht. Doch nicht nur das: «Mit ihrem Beitritt zum Abkommen 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den Schutz der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter vor missbräuchlicher Kündigung hat sich die Schweiz verpflichtet, dieses Recht zu garantieren», erklärte Alain Bovard, Jurist von Amnesty International Schweiz.

Da sich die Schweiz weigert, effektive Sanktionen gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen einzuführen, hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB die im Jahr 2003 bei der ILO eingereichte, aber seit 2009 suspendierte Klage reaktiviert. Sie war eingefroren worden, weil der Bundesrat Vorschläge unterbreitete, wie die Situation verbessert werden sollte. Die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgebervertretungen lehnten die minimalsten Vorschläge des Bundesrats jedoch ab, sodass sie wieder in der Schublade verschwanden. Deshalb muss die ILO nun die Untersuchung zur Schweiz wieder aufnehmen. SGB-Präsident Paul Rechsteiner: «Auf Dauer wird es den international stark vernetzten Schweizer Behörden, den Organisationen der Arbeitgeber und den Wirtschaftsverbänden nicht gleichgültig sein können, wenn die ILO feststellt, dass die Schweiz das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit verletzt.» (red)

Das «Schwarzbuch» gibt es auf oder im syndicom-Regionalsekretariat.

Informiert bleiben

Persönlich, rasch und direkt

Sie wollen wissen, wofür wir uns engagieren? Abonnieren Sie unseren Newsletter! Bei persönlichen Anliegen helfen Ihnen unsere RegionalsekretärInnen gerne weiter.

syndicom in deiner Nähe

In den Regionalsekretariaten findest du kompetente Beratung & Unterstützung

Newsletter abonnieren