Ein Pyrrhussieg der Geschäftsleitung?
Die Ziegler Druck AG in Winterthur reagierte rasch auf den vertragslosen Zustand in der grafischen Industrie: Per 1. April wird der Lohn um über 300 Franken pro Monat gekürzt – ein Rückbau des Lohnausgleichs von 2010, der seit dem letzten Abbau der Zuschläge vereinbart war! Die Zuschläge in der Nacht sollen jetzt in zwei Schritten auf 40% gesenkt werden. Dazu kommt: Schon seit längerem wird häufig Wochenendarbeit angeordnet, und die vorgeschriebene Ruhezeit kann nicht eingehalten werden. Auch die Pausenregelung war und ist bei Ziegler gesetzeswidrig.
Alle Vorstösse, auch eine von allen Betroffenen unterschriebene Petition, nützten nichts. An der Betriebsversammlung vom 1. März wurde darum einstimmig beschlossen, in der folgenden Sonntagnacht für zwei Stunden die Druckmaschinen abzustellen! Am 3. März waren ab 22 Uhr alle KollegInnen der Abteilung Rotationsdruck vor der Druckerei versammelt, unterstützt von syndicom. Doch am 7. März wurden die KollegInnen an einer Abteilungsversammlung unter massiven Druck gesetzt: Einzelne Kunden hätten ihre Druckaufträge zurückgezogen, die Existenz des Betriebes sei in Gefahr …
Geschockt stimmten die KollegInnen dem Abbau vollumfänglich zu. Zusätzlich gaben sie ihre Unterschrift unter ein Dokument zur Einhaltung der absoluten Friedenspflicht. Doch die so erzwungene Ruhe gleicht einem Pyrrhussieg der Geschäftsleitung. Zumal eine solche, einseitig aufgezwungene Friedenspflicht juristisch keinen Bestand hat. (hgb)