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Rentenkürzungen und massiv höhere Kosten – der SGB lehnt diesen Reformvorschlag kategorisch ab

BVG: Der SGB zu den Beschlüssen der SGK-S

Seit über einem Jahrzehnt senken Pensionskassen und Versicherungen in der 2. Säule die Renten. Obwohl sie von sprudelnden Gewinnen an den Aktienmärkten profitierten, von den Versicherten stetig steigende Beiträge erhalten haben und sie auch immer mehr für Verwaltung und Vermögensverwaltung kassieren. Und nun präsentiert die ständerätliche Kommission in der BVG-Reform Beschlüsse, die nichts anderes bedeuten als teuer bezahlen für weniger Rente. Dabei stehen mit der Zinswende in der 2. Säule bereits neue Probleme an: Anstatt die Renten weiter zu senken, muss die Frage beantwortet werden, wie der Wertverlust der Renten und Guthaben aufgrund der Teuerung ausgeglichen werden kann.

Mehr bezahlen – weniger erhalten

(SGB) Offenbar reichte für die Ständeratskommission selbst das knappe Abstimmungsresultat der AHV 21 nicht als Denkzettel aus, um die historische Chance zu packen und den durch die verantwortlichen Sozialpartner erarbeiteten und vom Bundesrat gestützten Reformvorschlag als Basis der Diskussionen zu übernehmen. Die Kommission bleibt trotz klaren Versprechen und einer sich rasant zuspitzenden Situation in den Pensionskassen sogar deutlich hinter ihren eigenen Entscheiden von vor einem halben Jahr zurück. Die dauerhafte Senkung des Umwandlungssatzes soll nur noch während einer Übergangszeit kompensiert werden und im Unterschied zum Sozialpartnerkompromiss beteiligen sich weder Arbeitgeber noch Personen mit hohen Einkommen an den Kosten der Kompensation. Ältere Arbeitnehmende bezahlen damit ihre eigene Rentenkürzung, jüngere finanzieren mit – haben aber selbst keinen Anspruch auf Rentenerhöhungen. Nicht einmal für einen Viertel aller Versicherten soll die Senkung des Umwandlungssatzes voll kompensiert werden. Über die Hälfte der Übergangsgeneration soll gemäss den heutigen Beschlüssen leer ausgehen.

Und die Frauen? Auf ihre dringend und rasch notwendigen Rentenverbesserungen sollen sie weiterhin Jahrzehnte warten – und bis dahin drastisch mehr bezahlen. Witwen werden den Zuschlag ihres Ehemanns nicht einmal erben können. Die Kommission erkennt zwar zu Recht, dass Frauen und Teilzeitbeschäftigte höhere Renten brauchen. Doch diese müssen auch bezahlbar bleiben. Das ist nicht gewährleistet: Bei einem Jahreslohn von 25’000 Franken steigen die Kosten für die Versicherten um knapp 8 Lohnprozente auf 160-250 Franken pro Monat – um dafür in 40 Jahren eine monatliche Rente von knapp 500 Franken zu erhalten. Es ist kein Zufall, dass die Sozialpartner und der Bundesrat die Renten dieser Personen zwar ebenfalls stark verbessern wollten – dank einer Umlagekomponente hätten sie aber nur knapp halb so viel dafür bezahlen müssen, als dies die Kommission nun fordert. Für die tieferen Löhne und die viele unbezahlte Arbeit sollen die Frauen nun also noch mit massiven Mehrkosten in der 2. Säule bestraft werden. Damit wird deutlich, worauf der SGB schon lange hingewiesen hat: Die dringend nötigen Rentenverbesserungen für die Frauen können nur mit einer Umlagekomponente bezahlbar und rasch erreicht werden.

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