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Alt gegen Jung – Jung gegen Alt

Alt gegen Jung – Jung gegen Alt
Quellen: SGB/Hochschule St. Gallen i. A. SSR

Vorurteil 1: Alle Alten sind reich
Fakt 1: Der Anteil armer Personen ist bei Jungen und Alten mit rund 14,5%  gleich gross.

Fakt 2: Bei 12% der Pensionierten reicht das Einkommen nicht zum Leben und muss durch Ergänzungsleistungen (EL) und Sozialbeiträge erhöht werden. Das sind rund 160'000 Personen. Der grösste Anteil sind Frauen.

Fakt 3: Durch eine negative Entwicklung der Renten im Vergleich zur allgemeinen Einkommensentwicklung steigt die Gefahr zur Altersarmut. Zusätzliche Gründe sind prekäre Arbeitsverhältnisse und niedrige Einkommen im Erwerbsalter.

Vorurteil 2: Die Jungen finanzieren die Alten
Fakt 1: Mittels ihrer Steuerleistung direkt wie indirekt (Mehrwertsteuer), trägt die Bevölkerung im Pensionsalter wesentlich zur Finanzierung der Sozialwerke bei, insbesondere was die EL, die AHV/IV/ALV und die Sozialhilfe betrifft.

Fakt 2: Der Transfer finanzieller wie ideeller Hilfe von den Alten zu den Jungen, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, ist enorm. Eltern und Grosseltern leisten pro Jahr rund 100 Millionen Stunden für Betreuungs- und Erziehungsarbeit. Dies entspricht 3,5 Milliarden Franken pro Jahr die der Staat sparen kann. (Std.-Ansatz CHF 35.-)

Fakt 3: Bei Pflegebedürftigkeit im Alter übernimmt in der Regel der/die Partner/Partnerin Pflegeaufgaben. Ca. 60% pflegebedürftige Menschen werden zu Hause hauptsächlich von ihren PartnerInnen, sowie weiteren Familienangehörigen betreut.

Fakt 4: Pensionierte leisten in Vereinen, Kirchen, Interessensvertretungen, karitativen und sozialen Organisationen in einem grossen Umfang ehrenamtliche Arbeit. Pro Jahr ergibt dies ein Tätigkeitsvolumen von fast 39 Millionen Arbeitsstunden oder 1,4 Milliarden Franken.
Insgesamt leistet der ältere Bevölkerungsteil etwa drei- bis viermal mehr unbezahlte Unterstützungsarbeit für die Allgemeinheit als der jüngere Bevölkerungsteil.

Vorurteil 3: Alte machen sich auf Kosten der Jungen ein schönes Leben
Fakt: Ein Grossteil der Alten braucht sein Vermögen nach der Pensionierung nicht auf, nur die Sparrate geht zurück. Konkret vererben die Alten pro Jahr ca. 28 Milliarden Franken, sowie ca. 7 Milliarden Franken an Schenkungen innerhalb der Familie an die jüngere Generation.


Dabei muss allerdings beachtet werden, dass der Grossteil der Vermögen von einem kleinen Teil der Pensionierten stammt. Dieser Teil war schon vor der Pensionierung gut bis sehr gut situiert und die vererbten oder verschenkten Vermögensteile werden entsprechend den ebenso gut situierten Jungen vermacht.


Wer also aufgrund seiner schwierigen wirtschaftlichen Situation im Erwerbsleben befürchten muss in die Alterarmut abzugleiten, kann in aller Regel weder mit Erbschaften noch mit Schenkungen rechnen.


Vorurteil 5: Die wirtschaftliche Situation der Jungen kann nur durch Rentenkürzunge verbessert werden
Fakt 1: Genügende Rentenzahlungen entlasten Familienbeziehungen und stabilisieren die Beziehungen der Generationen allgemein. Weil mit Rentenkürzungen die Möglichkeiten, aber auch die Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung abnimmt, wirkt sich das auch negativ auf die Jungen aus.

Fakt 2: Zur Verbesserung der finanziellen Situation der jungen Bevölkerung im Erwerbsalter sind andere sozialpolitische Massnahmen erforderlich, wie beispielsweise Anreize zu einer Erhöhung der Erwerbstätigkeit der Frauen durch verbesserte finanzielle Unterstützung der Kinderbetreuung und bezahlte Elternzeit.
Die staatlichen Aufwendungen für Kinderbetreuung liegt in der Schweiz bei mageren 0,3% des BIP. (A = 0,9%, F = 1,3%, D = 0,8%).
Aktuell liegt der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen bei 58% bei Männer liegt sie bei 13%.
Zusätzlich könnte die Alterssicherung durch eine stärkere Besteuerung von Kapitaleinkommen und Vermögen, sowie einer gesamtschschweizerischen Erbschaftssteuer verbessert und finanziert werden. Die Erbschaftssteuer würde als Nebeneffekt auch die starke Ungleichverteilung von Erbschaften reduzieren.

Fazit:

  • Infolge starker familiärer Beziehungen ist die Solidarität zwischen Jung und Alt in der Schweiz immer noch hoch
  • Gekennzeichnet ist sie durch erheblichen Leistungen der Alten zugunsten der Jungen
  • Hohe Renten ermöglichen finanzielle Transferleistungen an die Jungen
  • Mangelnde staatliche Betreuungsangebote werden durch das hohe Betreuungspotenzial der Grosseltern kompensiert
  • Enge Generationenbeziehungen sind ein Ersatz für mangelndes staatliches Engagement

Heinz Thommen
                 

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