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Johnson Controls: Neuer Firmen-GAV mit wirksamem Schutz gegen Lohndumping

Die im Facility Management tätige Basler Firma Johnson Controls und die Gewerkschaften Unia und syndicom haben sich auf einen neuen Firmen-Gesamtarbeitsvertrag geeinigt. Nachdem Johnson Controls aus dem Basler Chemievertrag (GAV VBPCD) ausgestiegen war, ist es den Gewerkschaften in den Verhandlungen gelungen, die bisherigen Errungenschaften grösstenteils zu verteidigen und einige Neuerungen einzubringen. So konnte im neuen Vertrag beispielsweise der Anteil der Temporärangestellten beschränkt werden – ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen Lohndumping.

Der hohe Anteil an Temporärarbeitnehmenden ist in vielen Betrieben ein grosses Ärgernis, weil dadurch die Arbeitsbedingungen von fest Angestellten unter Druck geraten. Im neuen Gesamtarbeitsvertrag mit Johnson Controls wird nun die Temporärarbeit quantitativ begrenzt: Der Anteil der Temporärangestellten an allen Beschäftigten darf künftig 7 Prozent nicht übersteigen – ein Durchbruch mit Signalwirkung.
 
Der GAV gilt neu für alle 1000 Angestellten von Johnson Controls Schweiz (ohne Kader). Er bringt für die Angestellten zahlreiche Verbesserungen:

 

  • Mindestlohn von 4000 Franken bei 13 Monatslöhnen
  • Höhere Familienzulagen (1700 Franken statt 1560 Franken)
  • Erhöhung des Vaterschaftsurlaubes von 6 auf 10 Tage
  • 12-monatiger Kündigungsschutz für alle Mitglieder der Betriebskommission

Ein Grossteil bisheriger Errungenschaften konnten im neuen GAV verteidigt werden: Der Mutterschaftsurlaub beträgt weiterhin 18 Wochen, die fortschrittliche Ferienregelung gilt auch im neuen GAV. Auch die Stellung der Gewerkschaften wird mit dem neuen GAV gefestigt: Die Gewerkschaften werden fortan direkt einbezogen, wenn es zu Massenentlassungen kommen sollte.
 
Der neue Gesamtarbeitsvertrag tritt am 1. April 2012 in Kraft. Die Firma Johnson Controls war 2001 nach einer Abspaltung aus dem Chemie-Konzern Novartis hervorgegangen.

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