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Initiative unterschreiben

Endspurt bei der Unterschriftensammlung für die Initiative zur Erbschaftssteuerreform, und die Gegner machen mit Argumenten mobil, die hier kurz widerlegt werden sollen: Es werden keine kleinen Vermögen versteuert, sondern grosse Nachlässe. Wer ein Einfamilienhaus besitzt, muss sich vor der allgemeinen Freigrenze von 2 Millionen Franken kaum fürchten, für Familienbetriebe und KMU gelten eine zusätzliche Freigrenze und ein reduzierter Steuersatz, auch die Bauernhöfe werden geschont (steuerfrei). Wahr hingegen ist: Das Vermögen in der Schweiz ist extrem ungerecht verteilt, auch im internationalen Vergleich. Das reichste Prozent besass im Jahr 2007 41 Prozent des gesamten Vermögens, und die Unterschiede werden grösser: Der Anteil der Superreichen hat sich in 10 Jahren auf 25 000 Personen mehr als verdoppelt. Eine Erbschaftssteuer, die nur die höchsten Vermögen betrifft, ist mehr als gerechtfertigt.

Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer werden komplett an die Bevölkerung weitergegeben. Ein Drittel an die Kantone, zwei Drittel an die AHV. Damit kann unser wichtigstes Sozialwerk zukunftstauglich gemacht werden. Unterschriftenbogen können heruntergeladen werden auf Erbschaftssteuerreform.ch. (nis)

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